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Aktuelles



Post:  21. August 2012
Täterrevision endgültig gescheitert
Der  Beschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe untermauerte noch einmal das Gerichtsurteil vom 14. Dezember 2011. Der Mann, der für den Tod von Bernd Seiffert verantwortlich gemacht werden konnte, wollte seine Strafe jedoch unbedingt verringern. Dabei machte es fast schon einen schäbigen und pietätlosen Eindruck, sich bei der Familie des Getöteten zu entschuldigen und dann nach dem Urteil eine niedrigere Strafe zu fordern.  Das Landgericht in Mönchengladbach verurteilte den Täter Michel M. im Jahr 2011 zu neun Jahren Freiheitsentzug und legte ihm eine fünfjährige Führerscheinsperre auf. Der Bundesgerichtshof  bestärkt nun die Entscheidung des Landgerichts und ermöglichte dem Täter kein mögliches Schlupfloch. Der Bundesgerichtshof fand keine Rechtsfehler zum Nachteil des Verurteilten. Der für den Tod von Bernd Seiffert verantwortliche Mann bleibt weiterhin in Haft und kann endgültig mit keiner Milderung mehr rechnen.





Post: Donnerstag 15.12.2011
Regionalzeitungen berichten über Urteil
Die Aachener Regionalzeitungen berichteten heute in einem größeren Artikel über die Entscheidung, die im Revisionsprozess gegen den Mönchengladbacher Todesfahrer
Foto: Justizvollzugsanstalt
getroffen wurde. Die zunächst erfolgreiche Revision des Todesrasers ist gestern vor der fünften Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach gescheitert. Es bleibt bei neun Jahren Haft und fünf Jahren Führerscheinentzug. Die Aachener 
Regionalzeitungen berichteten insbesondere über die momentane Gefühlslage und Trauer von Rainer Seiffert, dem Vater des getöteten Radfahrers.
Links: 1.) Aachener Zeitung Online
            2.) Aachener Nachrichten Online
            3.) Blog eines Autors der Aachener Zeitung
            4.) Rheinische Post Online
            5.) Rheinische Post Online (Strafvergleich)
            6.) Video: Fernsehsendung WDR 


Post: Mittwoch 14.12.2011
Die Entscheidung der Revisionskammer
Am 3. Dezember 2010 wurde der Täter Michel M. vom Landgericht Mönchengladbach zu neun Jahren Haft verurteilt. Kurz nach dem gefallenen Urteil sind die Nebenkläger (der Vater und einer der Brüder von Bernd Seiffert) jedoch in Revision gegangen, da sie das Urteil für viel zu milde hielten. Aber auch der verurteilte Täter (Michel M.) ging nach einigen Wochen in Revision. Er wollte eine niedrigere Strafe für sich herausschlagen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüfte die Revisionsanträge und wies die Anträge der Nebenkläger zurück. Dem Revisionsantrag des Todesfahrers wurde stattgegeben. Laut Bundesgerichtshof sollte noch geprüft werden, ob von einer Milderung für den Täter Gebrauch gemacht werden könne. Durch die erfolgreiche Revision des Täters wurde das Gerichtsurteil vom 3.12.2010 aufgehoben und zur Revisionsverhandlung zur fünften Strafkammer des Landgerichts in Mönchengladbach zurückverwiesen. Heute traf diese Kammer eine Entscheidung darüber, ob die Strafe des Michel M. abgemildert wird.
Um 14 Uhr wurde das Urteil im Revisionsprozess verkündet. Für den Täter Michel M. blieb es bei den schon zuvor in der Hauptverhandlung festgelegten neun Jahren Haftstrafe und fünf Jahren Führerscheinentzug. Von einer Milderung wurde abgesehen. Die Revision des Täters ist gescheitert. Der vorsitzende Richter erklärte, dass "sich die Dauer des Leidens (extreme Schmerzen und Todesangst) sehr lange abgespielt hat". Auch sei von der Milderung abzusehen, weil der Täter nach der schlimmen Tat wieder ohne Fahrerlaubnis und angetrunken weitergefahren sei. Auch sei bei der Festlegung des Strafmaßes die
Transporter der JVA für Häftlinge
Gleichgültigkeit berücksichtigt worden. "Michel M. sei weiter seiner Arbeit (unbezahltes Praktikum) nachgegangen und habe genau dasselbe Verhalten gezeigt, was damals zu dem Tod des Fahrradfahrers geführt habe." Als das Urteil gesprochen war, wurde der Todesraser Michel M. durch eine separate Tür abgeführt und später mit einem Transporter der JVA wieder in die Haftanstalt gefahren. Sein Verteidiger erklärte, dass er gegen das Revisionsurteil erneut in Revision gehen wolle. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, auch wenn der erneuten Revision des Täters der Erfolg mit großer Wahrscheinlichkeit versagt bleiben wird.


Post: Dienstag 29.11.2011 
Die Schwere der Tat im Vergleich
Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle noch einmal Bezug auf das Vergehen des Michel M. genommen, der für den Tod
von Bernd Seiffert verantwortlich ist. Wir erlauben uns die Tat des Totrasers Michel M. mit einer von uns selbst erfundenen Kriminalgeschichte zu vergleichen. Freilich existieren Unterschiede zwischen der realen und der von uns nur erdachten Tat, doch bei dem Vergleich, den wir anstellen, geht es insbesondere darum, die logische Analogie in der Schwere des Vergehens herauszufiltern. Dazu jedoch zuerst zu der  fiktiven Geschichte: 
1. Begehen "kleinerer" Delikte
Unsere fiktive Geschichte ist insofern mit dem Mord an Bernd Seiffert vergleichbar, als dass sie zunächst mit kleineren Delikten beginnt. Der Einbrecher in unserer erfundenen Geschichte  beging zuerst "kleinere" Delikte, wie Hausfriedensbruch und Diebstahl.
Auch der Todesraser Michel M. beging, am 28.04.2010 zunächst "nur kleinere" Straftaten:
1.) Fahren ohne Fahrerlaubnis, 

2.) Fahren unter Alkoholeinfluss (möglicherweise auch  
      unter Drogeneinfluss),
3.) Gefährdung des Straßenverkehrs und
4.) möglicherweise verschiedene Verstöße gegen die StvO, 
      wie  z.B. überhöhte Geschwindigkeit 
      (diese Ordnungswidrigkeiten lassen sich nur noch    
      schwer nachweisen).

2. Der Täter wird erwischt

In unserer kurzen Kriminalgeschichte wurde der Täter von der alten Dame erwischt. Frau Meyer fiel plötzlich ein, dass sie noch nicht hinter der Tür nachgeschaut hatte. Als sie überprüfte, ob sich jemand hinter der Zimmertüre versteckt hat, erwischte sie den Täter. Der Einbrecher stach die Frau jedoch sofort nieder, um unentdeckt zu bleiben und nicht von der Polizei für seinen Einbruch verhaftet zu werden. Auch Michel M. ließ Bernd S. auf der einsamen Bundesstraße liegen, um unendeckt und unbestraft zu bleiben. Michel M. nahm in Kauf, dass sein schwerstverletztes Opfer mit großer Wahrscheinlichkeit auf der Straße sterben wird. Nach dem lauten Aufprall auf seinen Kleinlaster war ihm klar, dass der Fahrradfahrer schwer oder tötlich verletzt sein musste. Trotzdem fuhr er weiter. Im Gegensatz zu der von uns ausgedachten ermordeten alten Dame, ist Bernd Seiffert jedoch qualvoll gestorben und war
nicht sofort tot. Bernd Seiffert hat noch stundenlang unter unvorstellbar starken Schmerzen um sein junges Leben kämpfen müssen. In der erdachten Geschichte ist das Tatobjekt (die Waffe) ein Messer. Bei der Tat des Michel M. war das Kraftfahrzeug die Waffe. Michel M. überfuhr den Radler Bernd Seiffert feige von hinten mit einem Kleinlaster. Hinzu kam jedoch, dass er daraufhin Fahrerflucht begang, um seine anderen "kleineren" Delikte zu verschleiern. Wo der Einbrecher in unserer Geschichte seinen Hausfriedenbruch und Diebstahl durch den Mord an der alten Dame verstecken wollte, wollte Michel M. durch seinen versuchten Mord an Bernd Seiffert sein Fahren ohne Führerschein, sein Fahren unter Alkoholeinfluss und seine Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs verstecken.
Ob Michel M. Bernd Seiffert absichtlich überfahren hat, bleibt
Foto des Tatortes: heute eine Gedenkstelle
weiterhin unklar, weil entsprechende Zeugen fehlen. Doch die Fahrerflucht des Michel M. wurde als versuchter Mord gewertet. Der Täter fuhr nach dem Aufprall mit gleicher Geschwindigkeit weiter und nahm damit billigend in Kauf, dass Bernd Seiffert auf der menschenleeren Straße stirbt und bis zu seinem Tod keinerlei Hilfe bekommt. Sein Plan: Dadurch dass das Opfer auf der Straße stirbt, würde er unentdeckt und von einer Strafe verschont bleiben. In gewisser Weise war nicht nur der Kleinlaster, sondern auch die gezielt unterlassene Hilfeleistung eine Waffe, die gegen Bernd Seiffert angewendet wurde.

3. Abschließender Tatvergleich

Bei diesem Vergleich zeigt sich, dass die Tat, die Michel M. beging, viel schwerer wiegt, als der Mord an einer Person, die durch einen Messerstich sofort tot ist. Bernd Seiffert war nicht nur deutlich jünger als die 71-jährige fiktive Figur in unserer Erzählung, er hat auch viel länger
Stromkasten in der unmittelbaren Nähe des Tatortes
leiden müssen. Das Leiden von Bernd Seiffert war unbeschreibbar hoch. Es war nicht nur physisches Leid, sondern auch ein seelischer Schmerz, den das Opfer erlitt. Bernd Seiffert wurde unbeachtet vom Täter auf der einsamen Straße mit schwersten Verletzungen und unter bösartigen Schmerzen zurückgelassen. Wielange er dort lag, kann bis heute niemand mit Gewissheit sagen. Stundenlang hat Bernd Seiffert um sein junges Leben kämpfen müssen, bis er im Krankenhaus seinen Verletzungen letztendlich erlag. Der Täter nahm dies billigend in Kauf oder wollte sogar, dass Bernd Seiffert unentdeckt auf der menschenleeren Bundesstraße stirbt. Michel M. hat damit eine besonders grausame Art des versuchten Mordes begangen.




Samstag 26.11.2011
Fahrradwegbenutzungspflicht
Vor kurzem sind wir auf einen einflussreichen politischen Blog gestoßen, auf dem die Frage um die Fahrradwegbenutzungspflicht
Foto: Fahrradweg am Tatort
erörtert wird. Bernd Seiffert wurde im Jahr 2010 postum vom Landgericht in Mönchengladbach eine Mitschuld an seinem eigenen Tod gegeben, weil er auf der Straße und nicht auf dem vorhandenen Fahrradweg gefahren ist. In dem von uns entdeckten Blog wird nun die Frage um eine Mitschuld des Opfers in allen Einzelheiten erörtert und es wird deutlich gemacht, dass es in Deutschland keine Fahrradweg-Benutzungspflicht gibt.
1.) "Wann besteht eine Radweg-Benutzungspflicht?"
2.) "Sind Fahrradfahrer Freiwild für v. Kraftfahrer?"



Post: Freitag 14.10.2011
28. Geburtstag von Bernd Seiffert 
Bernd Seiffert wurde in den Morgenstunden des 14.10.1983 geboren. Er wäre heute 28 Jahre alt geworden und würde noch
Foto von Bernd Seiffert
leben, wenn  er   nicht   auf   einer  Bundesstraße  in  der  Nähe   von Mönchengladbach von einem   betrunkenen Autofahrer ohne Führerschein angefahren und liegen gelassen worden wäre. Für  seine Familie ist heute ein sehr trauriger Tag, ihnen ist nur noch ein Besuch an Bernds Grab möglich. Auch eine Feier mit Kuchen und Geschenken, wie sie früher stattfand, wird es heute nicht mehr geben. Bernd Seiffert wurde von einem Straftäter aus dem Leben gerissen. Er wird nie wieder zu seiner Familie zurückkommen.
                             

Post: Donnerstag 13.10.2011
Medien berichten wieder 
Seit wenigen Tagen berichten die Medien wieder über die tötliche Fahrerflucht in Mönchengladbach. Zeitungen, wie die Rheinische Post oder die Aachener Nachrichten informierten die Bürger über den teilweise neu aufgerollten Gerichtsprozess. Auch der WDR berichtete in einer Radiosendung über die Fahrerflucht.
Links zu neuen Berichten: 1.) Aachener Nachrichten Online
                                                2.) Rheinische Post Online
                                                3.) Rheinische Post Online
                                                4.) Rheinische Post Online
        

Post: Dienstag 16.08.2011
Revisionsverfahren
Der Dachdecker, der für den Tod von Bernd Seiffert verantwortlich ist, bekam im Jahr 2010 eine Haftstrafe von neun Jahren. Doch mit diesem Urteil war die Familie des getöteten Fahrradfahrers
Landgericht in Mönchengladbach
nicht einverstanden. In ihren Augen war das angewendete Strafmaß viel zu milde. So trat die Familie von Bernd Seiffert für eine höhere Bestrafung ein und ging unmittelbar nach dem Urteil in Revision. Doch auch der wegen versuchten Mordes verurteilte Täter stellte einige Wochen später ebenfalls einen Revisionsantrag. Der Bundesgerichtshof prüfte das von beiden Parteien angefochtene Urteil, hob es auf und verwies die Revisionsverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts in Mönchengladbach. Dort findet die Revisionsverhandlung nun am 14.12.2011 um 9:15 Uhr in Saal A 100 (Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach) statt. Dieser Termin ist deswegen relevant, weil sich das bisherige Stafmaß noch verändern kann.